Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Begriff der Berufsunfähigkeit
Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist in § 172 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und in den jeweiligen Versicherungsbedingungen definiert. Danach ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten