Allgemeines Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht regelt in erster Linie die Geltendmachung von Geldforderungen und anderer privatrechtlicher Ansprüche zwischen Personen und/oder Personengesellschaften.
Ärztliches Berufsrecht
Beratung und Interessenvertretung von Ärzten in berufsrechtlichen Fragen, im Besonderen der Berufs- und Weiterbildungsordnung.
Arzthaftungsrecht
Beratung und Interessenvertretung zur Geltendmachung von Arzthaftungsansprüchen (Schmerzensgeld, Vermögensschäden etc.) bei Behandlungsfehlern gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern.
Familienrecht
Das Familienrecht umfasst die in Bezug auf Ehe, Familie und Verwandtschaft geltenden gesetzlichen Regelungen. Dazu gehören: Zusammenleben, Getrenntleben, Scheidung, Eheverträge, Kinder (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Unterhalt, Adoption, Abstammung), Unterhalt für Ehepartner, Lebenspartner und Eltern, Streit um Wohnung und Hausrat, Rechte in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft.
Erbrecht
Das Erbrecht regelt die privatrechtlichen, vermögensrechtlichen Folgen im Todesfall. Zu den anwaltlichen Aufgaben gehören: Testamente erstellen und überprüfen, den Pflichtteil berechnen, durchsetzen oder abwehren, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, vorweggenommene Erbfolge, Erbschafts- und Schenkungssteuer, internationale Erbfälle.
Patientenrechte
Beratung und Interessensvertretung zur Geltendmachung von Patientenrechten wie z. B. Aufklärung Einsicht in die Behandlungsunterlagen, fachärztliche Begutachtung etc. einschließlich Leistungs- und Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beratung und Betreuung in Fragen der medizinischen Vorsorge / Patientenverfügungen.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht befasst sich mit der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherungen, wie z. B. Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung.
Vertragsrecht
Zu den anwaltlichen Aufgaben im Bereich Vertragsrecht gehört es, Verträge zu entwerfen, zu prüfen und die Rechte daraus durchzusetzen. Beispiele: Auseinandersetzung von Kaufverträgen, Darlehensverträgen, Werkverträgen, Leasingverträgen, Immobilienverträgen, Gesellschaftsverträgen
Vertragsarztrecht
Beratung und Interessenvertretung speziell in Zulassungsfragen, Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen, Gründung von Zweigpraxen und Anstellung von Ärzten sowie in Fragen der Honorarvergütung.
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
Beratung und Betreuung von ärztlichen Kooperationsgemeinschaften (MVZ, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft u. a.) sowohl in gesellschaftsrechtlichen Einzelfragen als auch in zulassungsrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Verkehrsrecht
Zu unseren Leistungen in diesem Rechtsgebiet gehört vor allem die Regulierung von Verkehrsunfallschäden gegenüber Versicherungen.
Vorsorgerecht
Wahren Sie mit Vorsorgerechten lhre Selbstbestimmung in allen Lebenssituationen, in denen
lhre Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder dauerhaft außer Kraft gesetzt ist. Notwendige
Grundbausteine sind die Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.
Eine Patientenverfügung soll lhrem Willen im Hinblick auf eine medizinische Behandlung,
Nichtbehandlung oder den Behandlungsabbruch für den Fall Ausdruck verleihen, dass Sie ihn
aufgrund ihrer physischen und/oder psychischen Situation nicht mehr äußern können. Die
Patientenverfügung muss von einem Betreuer oder einem in Gesundheitsangelegenheiten
Bevollmächtigten beachtet und umgesetzt werden. Die Kombination mit einer
Betreuungsverfügung oder VorsorgevolImacht ist daher sinnvoll.
Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine Person lhres Vertrauens zu lhrer rechtlichen
Vertretung in von lhnen bestimmten, z.B. vermögensrechtlichen und/oder persönlichen
Angelegenheiten. Da die Vorsorgevollmacht vorrangig ist, kann mit ihr eine Betreuung
– oftmals durch einen ,,fremden“ Betreuer – vermieden werden.