Erbrecht: Ergänzung des Pflichtteils wegen Schenkung

Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Zahlungsanspruch in Höhe einer bestimmten Quote (der Hälfte des gesetzlichen Erbteils) am Nettonachlass gegen den Erben. In den Nachlass fallen aber naturgemäß lediglich Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich noch vorhanden sind. Machte der Erblasser beispielsweise im Jahr vor seinem Tod mehrere teure Weltreisen und gibt er sein Geld so […]