Erbrecht erklärt: Regelungsmöglichkeiten in Testamenten / Erbverträgen / Erbeinsetzung

Wer ein Testament errichtet, möchte sich nicht vom Gesetz vorschreiben lassen, wer ihn einmal beerbt und nach welchen Regeln dies abläuft. Er gestaltet seine Erbfolge aktiv.

Wann brauche ich überhaupt ein Testament? Das erkläre ich hier!

Wer kann als Erbe eingesetzt werden?

Die erste Regelung in einem Testament wird meistens eine Erbeinsetzung sein. Erben können natürliche Personen (Kinder, Ehegatten, Lebenspartner, Enkel, Freunde etc.) oder juristische Personen einsetzen. Letztere sind häufig Vereine, Organisationen usw.

Wie viele Erben können eingesetzt werden?

Ein Erblasser kann einen Erben („Alleinerbe“) oder mehre Erben einsetzen. In letzterem Fall erben diese zu gleichen Teilen. Die gilt nicht, wenn der Erblasser bestimmte Quoten festlegt.  Auch können in einem Testament so genannte Teilungsanordnungen getroffen werden. Das bedeutet, es wird geregelt, wer was aus dem Nachlass bekommen soll.

Was passiert, wenn ich keinen Erben einsetze?

Es ist nicht zwingend notwendig, in einem Testament einen oder mehrere Erben einzusetzen. Tut man dies nicht, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Das kann durchaus Sinn machen, etwa wenn man diese mit Teilungsanordnungen, Vermächtnissen, Auflagen etc. kombiniert.

Wie kann ich eine Person vom Erbe ausschließen?

Es ist auch möglich, eine bestimmte Person (oder mehrere), die gesetzlicher Erbe wäre, zu enterben. Enthält ein Testament lediglich eine Enterbung (und keine ausdrückliche Erbeinsetzung) kommen die gesetzlichen Erben mit Ausnahme des/der Enterbten zum Zug. Ihre Quoten erhöhen sich dann anteilig.

Gut zu wissen: Ein Erbe kann auch so eingesetzt werden, dass er die Erbschaft lediglich zu seinen Lebzeiten nutzen, sie jedoch nicht verkaufen oder verschenken kann. Man nennt ihn dann Vorerben. Nach dem Tod dieses Erben folgt dann automatisch ein vom Erblasser eingesetzter Nacherbe. Bis auf das Schenkungsverbot kann ein Vorerbe im Testament von den normalerweise gültigen gesetzlichen Beschränkungen (Verkaufsverbot) befreit werden.

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„Wer erbt wieviel?“ – Das gesetzliche Erbrecht
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