Versicherung kündigen: Wie kündige ich einen Versicherungsvertrag?

Der Abschluss einer Versicherung wirft einige Fragen auf. Was passiert, wenn ich sie nicht mehr benötige? Wie kann ich meine Versicherung kündigen? Die Rechtslage zur Beendigung eines Versicherungsvertrags sieht folgendermaßen aus:

Wann endet ein Versicherungsvertrag?

Ein Versicherungsvertrag endet in der Regel durch Zeitablauf (Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer). Er kann aber auch beendet werden durch

  • ordentliche Kündigung
  • außerordentliche Kündigung
  • einverständliche Aufhebung
  • Wagniswegfall
  • Widerspruch
  • Anfechtung
  • Rücktritt

Wie kann ich eine Versicherung kündigen?

Ist ein Versicherungsvertrag nicht für einen festen Zeitraum abgeschlossen, endet er nicht automatisch, sondern bedarf der Kündigung. Form und Fristen einer Kündigung sind im Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen geregelt. Nach der gesetzlichen „Generalklausel“ des § 8 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kann die Kündigung nur für das Ende einer laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung steht dem Versicherungsnehmer zu, wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Beiträge (Prämien) erhöht. Dies muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Einen Vordruck zur Kündigung einer Versicherung finden Sie z. B. hier.

Wann darf der Versicherer kündigen?

Der Versicherer kann außerordentlich kündigen, wenn der Versicherungsnehmer eine vertraglich oder gesetzlich geregelte Verhaltens- oder Anzeigepflicht (Obligenheit) verletzt. Auch hier gilt die Frist von einem Monat.

Auch im Fall einer Gefahrerhöhung kann der Versicherer innerhalb der Monatsfrist kündigen. Eine Gefahrerhöhung liegt beispielsweise vor, wenn bei einer Hausratsversicherung das versicherte Haus nicht mehr bewohnt wird, sondern leer steht.

Kommt ein Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Beiträge (Prämien) in Verzug, kann der Versicherer ebenfalls außerordentlich kündigen. Zahlt der Versicherungsnehmer dann allerdings binnen eines Monats nach Zugang der Kündigung den rückständigen Beitrag, fällt die Kündigung weg.


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