Versicherungsrecht erklärt: Die vorläufige Deckungszusage

Eine vorläufige Deckungszusage kommt vor allem im Rahmen der KfZ-Versicherung vor. Es gibt sie jedoch in fast allen Versicherungszweigen. Die vorläufige Deckungszusage stellt einen gesonderten Versicherungsvertrag dar, dessen Wirksamkeit unabhängig vom Hauptvertrag ist. Sie soll den Versicherungsschutz bis zum wirksamen Zustandekommen des eigentlichen Versicherungsvertrags (Hauptvertrags) gewährleisten.

Wie kommt ein Versicherungsvertrag überhaupt zustande? Das erkläre ich hier.

Aus diesem Grund erfolgt eine vorläufige Deckungszusage meist formlos, das heißt durch einen zusätzlichen Vermerk im Versicherungsantrag (betreffend den Hauptvertrag) oder sogar mündlich. Eine solche Zusage kann auch mit einem Versicherungsvertreter (Abschlussagent) vereinbart werden. In der KfZ-Versicherung ist sie sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung üblich.

Auch wenn für eine vorläufige Deckungszusage eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben ist, sollte ein Versicherungsnehmer im eigenen Interesse darauf achten, dass er zumindest etwas Schriftliches bekommt. Im Streitfall ist es nämlich an ihm, das Zustandekommen des Vertrages über die vorläufige Deckungszusage zu beweisen.

Die vorläufige Deckungszusage endet, wenn der Hauptvertrag wirksam zustande gekommen ist (was auch rückwirkend sein kann).  Sie endet auch, wenn der Versicherungsantrag bezüglich des Hauptvertrags endgültig ablehnt wird, bzw. die Verhandlungen endgültig scheitern.

Ist für die vorläufige Deckungszusage ein bestimmter Zeitraum vereinbart, so endet sie automatisch nach Ablauf dieses Zeitraums, unabhängig vom Schicksal des Hauptvertrags.

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