ln gerichtlichen Urteilen findet sich regelmäßig eine Verurteilung von Beklagten zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme an die Kläger. lm Erbrecht findet sich dies beispielsweise häufig bei Pflichtteilsansprüchen. Wie ist die Situation, wenn ein Pflichtteilsberechtigter (= 6;Subiger) gegenüber dem Erben (=Schuldner) auf Bazahlung des Pflichtteils besteht? Das Landgericht Baden-Baden hat mit Urteil vom 27.06 .2025, Aktenzeichen 2 S 24124, entschieden, dass ein solcher Anspruch auf Barzahlung jedenfalls bei Forderungen, die 10.000, — Euro übersteigen, nicht besteht. Dies sei für den Schuldner mit zu großen logistischen Herausforderungen verbunden. Allerdings bestehe auch kein Anspruch des Schuldners gegenüber demGläubiger auf Mitteilung seiner Bankverbindung. Teile der Gläubiger trotz Nachfrage diese nicht mit, könne der Schuldner sich von seiner Verbindlichkeit befreien, indem er den Betrag bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle für den Gläubiger hinterlege (S 372 BGB). Eine solche öffentliche Stelle ist beispielsweise die H i ntedeg ungsstelle des jeweil igen Amtsgerichts.