Es kommt immer wieder vor, dass nach einem Erbfall ungeklärt ist, wer der oder die Erben sind. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich mehrere potenzielle Erben
streiten, beispielsweise über die Wirksamkeit eines Testaments. Es kommt aber auch immer wieder vor, dass Erben – häufig gesetzliche Erben – nicht einfach ausfindig
gemacht werden und aufirvendig gesucht werden müssen. ln diesen Fällen kann es notwendig werden, zur Sicherung des Nachlasses einen Nachlasspfleger zt)
bestimmen ($ 1960 BGB) Aufgabe des Nachlasspflegers ist aber – anders als beispielsweise beim Testamentsvollstrecker – lediglich der Erhalt des Nachlasses. Er
ist deshalb in der Regel nicht befugt, beispielsweise zum Nachlass gehörende Häuser zu verkaufen. Dies gilt – wie das OLG Saarbrücken entschieden hat, selbst dann, wenn
der Verkauf Vorteil ist, d.h. der vereinbarte Kaufpreis über dem Verkehrswert liegt.