Wer kann wann eine Teilungsversteigerung beantragen?

Sind mehrere Personen Erben geworden und Miteigentümer eines (Haus-)Grundstücks, so können sie dies nur einvernehmlich verkaufen.
Eine Teilungsversteigerung kann allerdings von jedem Miterben auch gegen den Willen der anderen betrieben werden.
Die Zulässigkeit eines entsprechenden Antrags bei Gericht ist nicht davon abhängig, dass eine Gesamtauseinandersetzung des Nachlasses erfolgt. Bankkonten etc. müssen also nicht parallel aufgelöst werden

Eine Teilungsversteigerung ist lediglich dann nicht zulässig, wenn eine entsprechende Anordnung im Testament erfolgt ist.